Erklärung zur Barrierefreiheit für ALDI MUSIC

1. Voraussetzungen

Als Unternehmen sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen.

2. Aktueller Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).

Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit sind dabei gemäß §14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) umgesetzt worden.

3. Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen

Die ALDI MUSIC Website ist ein Content-Portal zum Vertrieb digitaler Inhalte. Endkunden können bei ALDI MUSIC Verträge zum Bezug bzw. zur Wiedergabe digitaler Inhalte über digitale Plattformen oder Apps abschließen.

4. Konformitätsstatus

Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an WCAG 2.1 Level AA.

Die Einhaltung der Anforderungen wurde im Rahmen einer Selbstbeurteilung am 24.06.2025 überprüft. Die Bewertung erfolgte nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, WCAG 2.1 Level AA).

Die ALDI MUSIC Website hat gegenüber dem durch die WCAG 2.1 Level AA abgebildeten Konformitätslevel den Status: teilweise konform. Die folgenden Maßnahmen wurden zur barrierefreien Gestaltung des Webshops ergriffen:

Die Ausgestaltung der Website ermöglicht grundsätzlich die Nutzung mit unterstützenden Technologien, wie z. B. Screenreadern.

Wir stellen Dienstleistungen und Informationen in Anlehnung an §2 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und an die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) auf unserer Website zur Verfügung. Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zur Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) barrierefrei zugänglich zu machen. Wir haben unsere Website entsprechend den im weiteren Text beschriebenen Konformitätskriterien geprüft und im Hinblick auf eine barrierefreie Nutzung optimiert.

Unsere Website ist mit den Anforderungen weitestgehend vereinbar. Es gibt nur wenige Inhalte, die Menschen mit Behinderung den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:

Wir arbeiten beständig an der Verbesserung unserer Website. Leider konnten wir aufgrund der Fülle des Materials noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Wir sind bemüht, alle festgestellten Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

5. Technologieabhängigkeit

Die Website ist auf folgende Technologien für eine barrierefreie Nutzung angewiesen: HTML

6. Marktüberwachungsbehörde

Die zuständige Marktüberwachungsbehörde für das Bundesland Nordrhein-Westfalen ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. 

Stand: 06/2025